Spendenkonto

Spendenkonto der Füreinander da sein! Stiftung bei Sparkasse Neuss

DE 16 3055 0000 0093 6489 88

Zum Spendenformular

Vereinfachter Spendenabzug bis 300 Euro.

Spenden bis 300 Euro je Einzel-Zahlung können auch ohne ausgestellte amtliche Zuwendungsbestätigung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Dazu reicht es, wenn der Einzahlungsbeleg der Überweisung, der Kontoauszug der Bank oder bei Online-Zahlungen der Ausdruck der Buchungsbestätigung beim Finanzamt eingereicht wird. Viele Finanzämter verzichten mittlerweile sogar ganz darauf und fordern einen solchen Nachweis nur nach Bedarf an.

Bei einem vereinfachten Spendennachweis wünschen einige Finanzämter den Beleg, dass Spenden und Mitgliedsbeiträge an Füreinander da sein! Stiftung steuerlich absetzbar sind. Den Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis finden Sie weiter unten auf der Seite zum Download. Diesen können Sie ausgedruckt zusätzlich Ihren Steuerunterlagen beilegen.

Die Füreinander da sein! Stiftung ist nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Neuss, Steuernummer 122/5788/3793, vom 08.09.22 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Jugend- und Altenhilfe, (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO), den Tierschutz (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO) oder der Tierzucht u. Pflanzenschutz etc. (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO) verwendet wird.

Alle Spenden an die Füreinander da sein! Stiftung sind nach §10b Abs.1 EstG als Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte steuerlich absetzbar.