PROJEKTFÖRDERUNG – INFORMATION FÜR ANTRAGSTELLER
Für Ihren Antrag auf Fördermittel nutzen Sie bitte das Antragsformular, das Sie hier abrufen können.
(PDF-Datei ca. 309 KB)
Bitte senden Sie uns dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu. Nach Prüfung der Förderfähigkeit vereinbaren wir ggfs. einen Gesprächstermin, um Sie und das Vorhaben kennenzulernen. Anschließend trifft der Vorstand seine Entscheidung und informiert Sie über die weitere Vorgehensweise. Nicht jeder Antrag wird in voller Höhe oder überhaupt bewilligt werden können. Zu Ihrer Unterstützung haben wir die wichtigsten Hinweise zusammengefasst.
Diese stehen Ihnen hier zur Verfügung.
HINWEISE FÜR ANTRAGSTELLER ZU FÖRDERANTRÄGEN
Der Vorstand der Stiftung berät in der Regel zweimal jährlich über die vorliegenden Anträge (im Frühjahr und im Herbst). In dringenden Fällen können Anträge im Umlaufbeschlussverfahren getroffen werden.
Beraten werden ausschließlich Anträge, die dem Satzungszweck der Stiftung entsprechen und formal u.a. nachfolgende Kriterien erfüllen:
- Das Projekt ist von Bedeutung
- Das Projekt entspricht dem Profil der Stiftung
- Das Projekt verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Projekte, die bereits begonnen haben bzw. abgeschlossen sind
- Ausgleich von Defiziten
- Wiederholungsanträge (oder Dauerförderungen)
Verfahrensgrundsätze:
Den Förderantrag stellen Sie bitte auf dem Antragsformular zusammen mit folgenden Unterlagen:
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- (z.B. Freistellungsbescheid des Finanzamtes)
- Satzung des Vereins, der Körperschaft
- ggf. Auszug aus dem Vereinsregister
- Zusammenfassung der Projektbeschreibung
in elektronischer Form als Word-Datei oder pdf
Reichen Sie diesen rechtsgültig unterschrieben bei der Stiftung ein. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur solche Anträge entscheiden, die vollständig eingehen.
Gerne können Sie den Antrag auch per E-Mail senden.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
